


KJP am Schloss
Hannah Altpeter & Alexandra Reis
Praxisgemeinschaft für
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Herzlich Willkommen!
Über uns
Hannah Altpeter
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
für Tiefenpyschologie
Termine: nach Vereinbarung
Alexandra Reis
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
für Verhaltenstherapie
Termine: nach Vereinbarung

Gründe für Psychotherapie
Das Kindes- und Jugendalter stellt verschiedene Entwicklungsaufgaben und Herausforderungen an Kinder und Jugendliche. Lebensereignisse wie zwischenmenschliche Konflikte, Umzüge, Schulwechsel, Trennung der Eltern, Erkrankungen in der Familie oder die Geburt eines Geschwisterkindes etc. können weitere Belastungen darstellen. Dadurch können Kinder schnell verunsichert werden und aus dem Gleichgewicht geraten. Viele Probleme lösen sich wie von selbst wieder. Wenn Schwierigkeiten allerdings über einen längeren Zeitraum bestehen, die weitere Entwicklung beeinträchtigen oder starken Leidensdruck hervorrufen, ist es sinnvoll professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine frühzeitig eingeleitete Psychotherapie bietet Möglichkeiten Symptome zu verringern, zu beheben und das Familiensystem wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
In unserer Praxis biete ich psychotherapeutische Behandlung für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr an.
Gerne können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.
Wir freuen uns, Sie/euch kennenzulernen!

Ablauf
Erstgespräch
Es handelt es sich um ein unverbindliches Gespräch, das in erster Linie dem gegenseitigen Kennenlernen und der Schilderung der Problematik dient. Des Weiteren werden wir einige organisatorische Sachen besprechen. Nur wenn man sich miteinander wohl fühlt, sind weitere Schritte sinnvoll.
Probatorik
Die Probatorik dient der Diagnostik, wie auch dem Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung. Gleichzeitig kann die Therapeutin einen vertieften Einblick in die aktuellen Schwierigkeiten erlangen und den Patienten besser kennenlernen, umso ein Verständnis für die Problematik zu entwickeln. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, ob und mit welchem Ziel ein Therapieantrag gestellt werden soll.
Therapie
Der Therapieantrag muss durch die Krankenkasse genehmigt werden. Die Therapiesitzungen dauern jeweils 50 Minuten. Gerade bei Kindern ist der Einbezug der Eltern oder anderen Bezugspersonen oft unabdingbar. In diesen Fällen finden zusätzliche Elterngespräche statt. Ab dem 15. Lebensjahr können Jugendliche ohne das Einverständnis und Einbezug der Eltern eine Therapie in Anspruch nehmen.
Kosten
Gesetzlich Versichterte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Privatversicherte/Beihilfe
Die Beihilfe und die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Behandlungskosten sowie die psychologische Diagnostik in voller Höhe. Dies ist jedoch vom Vertrag abhängig, den Sie mit ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Daher ist es sinnvoll, sich vor Beginn der Therapie mit Ihrer Privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle in Verbindung zu setzen, um zu erfahren ob und in welchem Umfang (wie viele Sitzungen) von ihrer Krankenkasse erstattet werden und welche Formalitäten beachtet werden müssen. Jede Krankenkasse hat ihre eigenen Antragsformulare, bitte fordern Sie diese an. Auch die Beihilfe beteiligt sich in der Regel an den Therapiekosten. Wichtig ist im Vorhinein zu klären, ob eine Antragsstellung hierfür benötigt wird. Die Abrechnung über Privatversicherungen und über Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Es gibt auch die Möglichkeit die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Das Honorar wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die Höhe der Sitzungskosten orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). So können Sie die Therapie ohne Wartezeiten beginnen und die Leistungen werden nicht bei Ihrer Krankenkasse dokumentiert.


